Makler und Vertreter weißen klare Unterschiede auf, die uns in der Schule nicht beigebracht werden. Fragen Sie doch Ihren persönlichen Betreuer mal, was genau er eigentlich ist. Denn das hat Auswirkungen darauf, wie er Sie betreuen wird.
Rein rechtlich gesehen, steht der Vertreter auf der Seite der Versicherung und muss deren Interessen wahren. Im Gegenzug stellt diese sich mit dem schützenden Deckmantel vor den Vertreter, falls es zu Beratungsfehlern kommt. Sie kennen das selbst: eine Aufgabe wird immer dann sorgfältiger erledigt, wenn Sie genau wissen, dass Fehler und Schlampigkeiten direkte Konsequenzen auf Sie selbst haben. Sie werden kaum zuhause eine Glasflasche fallen lassen und dann die Scherben liegen lassen, wenn Sie gerne barfuß laufen. Wenn Sie aber in der Berufsschule oder Uni eine freiwillige Hausaufgabe erledigen wollen, die sich danach nie mehr jemand anschaut, lässt die Sorgfalt eventuell nach. Das ist sicherlich nicht bei jedem Menschen so. Es gibt auch viele, bei denen Sorgfalt einfach ein Prinzip ist, das niemals leidet. Doch gehört gerade Ihr Versicherungsvertreter dazu?
Eine einfache Lösung dafür ist diejenige, sich einen Versicherungsmakler zu suchen. Dieser haftet nämlich für alles, was er tut und auch nicht tut, da er rechtlich die Interessen des Kunden wahren muss. Passieren ihm schwerwiegende Fehler, dann können Sie ihn haftbar machen. Ein Vertreter aber kann nicht haftbar gemacht werden, weshalb diese auch oft keine Begleitung im Schadenfall anbieten. Hier gibt es vielleicht noch die Möglichkeit gegen die Versicherungsgesellschaft persönlich vorzugehen. Aber ob Sie sich diesen Rechtsstreit antun möchten?